REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Die neue EU-Chemikalienverordnung harmonisiert und vereinfacht das bisher geltende Chemikalienrecht und ist seit 1. Juni 2007 in Kraft (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006).

Wichtige Ziele der neuen EU-Chemikaliengesetzgebung sind der verbesserte Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor potenziellen Stoffrisiken. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU gewährt und verbessert werden. Die Anforderungen von REACH richten sich primär an die europäische chemische Industrie als Hersteller chemischer Stoffe. REACH fordert, dass chemische Produkte nur noch nach erfolgter Vorregistrierung (und späterer Registrierung) ihrer Inhaltsstoffe vermarktet werden dürfen. Diese Registrierungspflicht gilt gleichermaßen für die Importeure chemischer Produkte.

 

REACH-Prinzip: Eigenverantwortung

 

Das REACH-Prinzip basiert hierbei auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung, d.h. dass die Industrie selbst am besten gewährleisten kann, dass die von ihr hergestellten und in der EU auf den Markt gebrachten Stoffe die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht nachteilig beeinflussen.

 

Unter REACH dürfen nur noch chemische Stoffe hergestellt bzw. in die EU importiert werden, deren Verwendung für Mensch und Umwelt sicher ist. Dazu müssen ausreichende Datensätze zu den Stoffeigenschaften (physikalisch-chemische Eigenschaften, gesundheitsgefährdende Eigenschaften, Verhalten in der Umwelt) vorliegen und die Verwendungen bewertet sein. Hersteller bzw. Importeure sind selbst für die Richtigkeit der Bewertung des chemischen Stoffes verantwortlich.

 

REACH verlangt, dass alle chemischen Stoffe, die in Mengen ab einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, bei der neu gegründeten Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki bis 2018 registriert werden. Die Verwendung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften unterliegt einem zusätzlichen Zulassungsverfahren.

 

REACH im Dialog mit Lieferanten

 

BASF Coatings setzt Stoffe zur Herstellung chemischer Produkte ein und hat unter REACH als „Stoffverwender“ die Rolle des sogenannten „nachgeschalteten Anwenders“. Unsere Pflichten beziehen sich insbesondere auf den Informationsaustausch mit unseren Vorlieferanten und unseren Kunden. Dieser Informationsaustausch „in der Lieferkette“ wird unter REACH besonders gefordert und gefördert. Mit unseren Lieferanten werden wir daher dafür sorgen, dass gemäß den REACH-Anforderungen für alle relevanten Inhaltsstoffe unserer Produkte Sicherheits-bewertungen (sogenannte „Stoffsicherheitsbeurteilungen“) für die Anwendung in Autoreparaturlacken erstellt werden.

 

REACH-Service:

 

Informationen über SchutzmaßnahmenDiese Sicherheitsbewertungen basieren einerseits auf den sicherheitsrelevanten Stoffeigenschaften und andererseits auf den Verwendungsbedingungen, REACH spricht von „Verwendungs- und Expositionskategorien“. Das für die Verwender unserer Produkte wichtigste Ergebnis dieser Bewertung: die so genannten „Risikominderungsmaßnahmen“, d.h. die für eine sichere Verwendung erforderlichen Schutzmaßnahmen. Diese Informationen werden wir auch weiterhin unseren Kunden mit dem Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

 

Welche Pflichten kommen unter REACH auf unsere Kunden zu?

 

Für unsere Kunden bringt REACH zunächst einmal einen Zugewinn an Sicherheit, weil zukünftig für alle relevanten Inhaltsstoffe unserer Produkte noch umfassendere Sicherheitsinformationen verfügbar sein werden. Diese Informationen erhalten unsere Kunden auch zukünftig durch das unter REACH „erweiterte Sicherheitsdatenblatt“. Die Pflichten unter REACH für die Verwender chemischer Produkte beziehen sich insbesondere auf die im Sicherheitsdatenblatt genannten Schutzmaßnahmen:

 

Gemäß REACH sollen „nachgeschaltete Anwender“ prüfen, ob ihre Anwendung im Sicherheitsdatenblatt genannt wird und welche „Risikominderungsmaßnahmen“ hierfür vorgegeben werden. Zur Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen sind sie verpflichtet.

 

Als Hersteller von Autoreparaturlacken sehen wir es als unsere Aufgabe an, Ihnen auch zukünftig umfassend sicherheitsrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen.

 

Selbstverständlich gehört dazu, dass die Anwendung unserer Produkte gemäß den REACH-Anforderungen bewertet wird und unsere Sicherheitsdatenblätter schrittweise bis 2018 alle REACH-relevanten Informationen enthalten werden.

 
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